Geschäfts- und Reisebedingungen für die Buchung von Reisen nach Großbritannien
mit HIGHLAND TOURS (HT)
1. Allgemeines
Für die Buchung von Reisen aus dem Katalog oder nach Vereinbarung gelten die Geschäfts- und Reisebedingungen von Highland Tours (HT). Sie sind auf der Grundlage der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband) erstellt worden und entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des Verbrauchers (§§ 651 a ff BGB). Für Leistungen, die im Katalog oder in der Buchungsbestätigung als Fremdleistung ausgewiesen sind, tritt HT nur als Vermittler auf. Es gelten die entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Veranstalters (siehe auch Ziff. 10).
2. Anmeldung und Bestätigung
Die verbindliche Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch HT zustande. Nach Vertragsabschluß sendet HT dem Kunden die Reisebestätigung/Rechnung und den Sicherungsschein zu. Durch seine Unterschrift anerkennt der Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HT. Die Unterschrift bindet nicht nur den/die Anmeldende(n), sondern auch alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der/die Anmeldende wie für die eigenen einsteht. Bitte beachten: Eine Reisebestätigung/Rechnung erfordert je nach Buchungsaufwand eine längere Bearbeitungszeit.
3. Anzahlung und Restzahlung
(§ 651 k, Abs.3 BGB)
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung/Sicherungsschein zahlt der Anmeldende 10% des Reisepreises sowie den zusätzlich ausgewiesenen Betrag der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Der Restbetrag wird spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Wird innerhalb dieser Frist gebucht, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Bei Buchung von Selbstversorger-Objekten und Booten gelten die Zahlungsbedingungen der britischen Veranstalter. Flugtickets, die lt. Bedingungen der Fluggesellschaften sofort ausgestellt werden müssen, müssen auch vom Kunden sofort bezahlt werden.
4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für HT bindend. HT behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
5. Leistungsänderungen
5.1 Änderungen der Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von HT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3 HT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn HT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von HT über die Änderung der Reiseleistung HT gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HT. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann HT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen.
6.3 HT kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, HT nachzuweisen, daß ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
6.3.1 Rücktrittsbedingungen bei Einzel- und Gruppenreisen
Bei Rücktritt behält HT ein: Bis zum 28.Tag vor Reisebeginn 10%, vom 27. bis 22. Tag 35%, vom 21. bis 15. Tag 50%, vom 14. - 8. Tag 70 %, vom 7. - 2. Tag 90 %, 1 Tag vorher sowie bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises pro Person.
6.3.2 Besondere Rücktrittsbedingungen bei Selbstversorger-Objekten und Booten
Bei Buchung von Selbstversorger-Objekten oder Booten als Einzelleistung wird bei Stornierung nach Buchung die geleistete Anzahlung nicht erstattet, es sei denn, es wird eine Ersatzperson gestellt. Im übrigen gelten die Rücktrittsbedingungen der britischen Veranstalter, für die HT als Vermittler auftritt.
6.3.3 Besondere Rücktrittsbedingungen bei Fähr- und Flugverbindungen
Bei Buchung von Fähren und Flügen als Einzelleistung gelten die jeweiligen Bedingungen der Reedereien bzw. der Fluggesellschaften.
6.4 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. HT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende HT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.6 Im Falle eines Rücktritts kann HT vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich HT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhelbiche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter bei Gruppenreisen
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten:
a) bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis zurück.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn so viele Verträge gekündigt werden, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus den einzelnen Reiseausschreibungen und ist generell auf mindestens 20 Personen beschränkt.
HT ist verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl HT als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann HT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist HT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Partnern je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Haftung
10.1. HT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers; 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern HT nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragssschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 HT haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
11. Verhalten der Reiseteilnehmer
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen in zumutbarem Maße bei der Schadensbeschränkung mitzuwirken und entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten.
12. Paß- und Ausweisvorschriften; Zollbestimmungen
HT steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften wie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für die Einhaltung der Pass-, Ausweis- und Zollvorschriften ist jeder Reisende ausschließlich selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die ihm durch Nichteinhaltung entstehen, gehen zu seinen Lasten.
13. Gewährleistung
13.1 Abhilfe
Weist die Reise aus Sicht des Kunden Mängel auf, so sollte sich der Kunde bitte unverzüglich zuerst direkt an
a) die Ansprechpartner der Unterkunft vor Ort (z. B. Hotelrezeption, B&B-Gastgeber etc.)
b) den in den Reiseunterlagen vermerkten britischen Veranstalter (bei Selbstversorger-Objekten und Booten)
c) die Reiseleitung (bei Busrundreisen)
wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. HT ist erreichbar Montag - Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr.
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. HT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
HT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. HT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
13.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
13.3 Kündigung des Vertrages
Wir deine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet HT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von HT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
14. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Sollte die Mängelanzeige vor Ort durch den Kunden nicht erfolgen, so kann dies für ihn zur Folge haben, dass er für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen kann. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, muß der Kunde binnen einer Frist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen. Diese Ansprüche verjähren 1 Jahr nach Beendigung der Reise. Schweben zwischen dem Reisenden und HT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder HT die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Versicherungen
In der jeweils gültigen Preisliste von HT sind keine Kosten für Reiseversicherungen enthalten. Bei Buchung wird in der Reisebestätigung grundsätzlich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung getrennt ausgewiesen. Bei Buchung von Selbstversorger-Objekten und Booten ist der Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung obligatorisch. Auf Wunsch bietet HT auch ein entsprechendes Versicherungspaket von der Europäischen Reiseversicherung AG, das der Kunde selbst abschließen kann.
16. Wichtige Reisehinweise
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Leistungen, die in der Reisebestätigung als Fremdleistung gekennzeichnet